Die allgemeine Dienstpflicht – Normative Begründungen und institutionelle Implikationen
Von Sven Altenburger (Oxford)
Die allgemeine Dienstpflicht ist in den letzten Jahren zu einem politischen Dauerbrenner geworden. Auch in der politischen Theorie gibt es neuerdings vermehrt Auseinandersetzungen mit dieser denkbaren demokratischen Innovation. Dabei erhalten jedoch aus meiner Sicht zwei Punkte zu wenig Aufmerksamkeit: die normativ höchst pluralen Rechtfertigungen einer Dienstpflicht sowie der Konnex zwischen normativen Begründungen und Fragen des institutionellen Designs. Beide Punkte möchte ich hier diskutieren. Zudem adressiere ich knapp normative Einwände gegen eine Dienstpflicht.
Mein Argument ist, dass die unterschiedlichen Dienstpflichtbegründungen in der Zurückweisung des unbedingten Primats negativer Freiheit und marktlicher Steuerungsmechanismen konvergieren. Zugleich erhöht die normative Vielfalt dieser Begründungen die politische Anschlussfähigkeit einer Dienstpflicht. Die Argumentation konzentriert sich dabei auf den deutschen und europäischen Kontext.
Die Idee einer allgemeinen Dienstpflicht gibt es mindestens seit Anfang des 20. Jahrhunderts (siehe bspw. hier und hier). Von Anfang an ist sie dabei als Ergänzung oder Ersatz der allgemeinen Wehrpflicht konzipiert worden. Das Grundprinzip ist dasselbe: Volljährige Individuen einer bestimmten Alterskohorte dienen ihrem politischen Gemeinwesen für einen festgelegten Zeitraum. Dies geschieht im Militär oder in sonstigen gemeinwohlförderlichen Bereichen, bspw. der Alten- oder Krankenpflege.
Die bemerkenswerte Vielfalt der Dienstpflichtbegründungen
Eine Dienstpflicht wird in Öffentlichkeit und Akademie primär auf drei Arten begründet. Am intuitiv naheliegendsten ist das Institutionenargument, das die Dienstpflicht über die Stärkung staatlicher Institutionen – des Militärs sowie insbesondere des Gesundheits- und Pflegebereichs – mittels Personalzuwachs rechtfertigt. Dabei sind die Wirkmechanismen einer Dienstpflicht zu differenzieren: Neben direktem Personalzuwachs können langfristig indirekte Rekrutierungseffekte entstehen, wenn der Dienst spätere Berufsentscheidungen positiv beeinflusst. Zudem könnte die Dienstpflicht die militärische Reserve und die Gesamtverteidigung stärken.
Entscheidend für die Rechtfertigungskraft des Institutionenarguments ist, ob eine Stärkung der betreffenden Institutionen angezeigt ist und die Dienstpflicht hierfür ein geeignetes Mittel darstellt. Im militärischen Bereich ergibt sich aus dem Wandel des europäischen Sicherheitsumfelds und der Rückkehr zur Landes- und Bündnisverteidigung ein erhöhter Personalbedarf. Im Gesundheits- und Pflegebereich besteht ein erheblicher Fachkräftemangel, der sich demografisch bedingt weiter verschärfen dürfte. In beiden Bereichen könnte eine Dienstpflicht somit zur Stärkung der Institutionen beitragen. Es ließe sich zudem argumentieren, dass sie eine institutionelle Korrektur von Jahrzehnten des Staatsrückbaus und der Kürzung oder Privatisierung öffentlicher Güter darstellen kann.
Während das Institutionenargument in der öffentlichen Debatte zentral ist, steht in der politischen Theorie häufig eine andere Begründung im Vordergrund: das Fairnessargument. Dieses verlagert den Fokus darauf, welche sozialen Gruppen jeweils im Militär sowie im Gesundheits- und Pflegebereich tätig sind. Klassisch von Michael Walzer (Kap. 6) formuliert, verweist es darauf, dass bestimmte gesellschaftlich notwendige Tätigkeiten – etwa der Militärdienst oder auch Reinigungstätigkeiten – mit besonderen Lasten verbunden sind, aber häufig von unteren sozialen Schichten ausgeübt werden. Eine Dienstpflicht hingegen könnte diese Arbeit zumindest temporär fairer verteilen. Neuere stark egalitäre und feministische Beiträge knüpfen daran an, wobei letztere Care-Arbeit in den Mittelpunkt stellen und durch eine Dienstpflicht mehr Männer in entsprechende Tätigkeiten einbinden wollen (so etwa Ingrid Robeyns sowie jüngst hier und hier).
Das Fairnessargument hält es für gerechter, zentrale gesellschaftliche Lasten nicht allein über Marktmechanismen zu verteilen (vgl. jüngst Axel Honneth (S. 328–329) sowie ausführlich Jan Kandiyali). Dieser Punkt gewinnt erheblich an Gewicht angesichts der Tatsache, dass die betreffenden Tätigkeiten in liberalen Gegenwartsgesellschaften in erheblichem Maße entlang der Achsen von class, race und gender verteilt sind. Ferner lässt sich der Einwand relativieren, dass diese Verteilungen auf Prinzipien freier Berufswahl und Meritokratie beruhen, indem infrage gestellt wird, ob die sozioökonomischen Voraussetzungen vorliegen, unter denen diese Prinzipien überhaupt ernsthaft verwirklicht werden können. Eine Dienstpflicht könnte somit korrigierend in die unfaire Arbeitsverteilung eingreifen – unmittelbar wie durch die Beeinflussung späterer Berufswahlen. Zudem könnte sie das Ansehen bestimmter Berufsgruppen steigern.
Die dritte Begründung ist das Zusammenhaltsargument, das von der Annahme ausgeht, dass demokratische Gemeinwesen auf soziale Identifikation, generalisiertes Vertrauen und Solidarität angewiesen sind, um politische Partizipation und gemeinwohlorientiertes Handeln zu ermöglichen (vgl. etwa Claus Offe sowie jüngst Nathan Pippenger). Eine Dienstpflicht könnte hierzu beitragen, indem sie Begegnungsräume über soziale Klassen und Milieus hinweg schafft und so Identifikation und Solidarität mit den Mitbürgerinnen und dem Gemeinwesen stärkt (so jüngst auch Martha Nussbaum (S. 241–243) und Debra Satz). Entscheidend ist dabei die rechtliche Verpflichtung, da so auch jene Personenkreise einbezogen werden, die sich nicht bereits freiwillig engagieren.
Ob eine Dienstpflicht als Instrument gesellschaftlichen Zusammenhalts für notwendig und zielführend befunden wird, wird zwar je nach Gemeinwesen variieren. Gleichwohl haben viele westliche Demokratien im Kontext des „Dynamisierungsparadigmas“ (Andreas Reckwitz) vergleichbare ökonomische, technologische, deregulative und soziale Wandlungsprozesse durchlaufen, die sozialintegrative Orte geschwächt haben. Eine Dienstpflicht könnte diesen Entwicklungen entgegenwirken.
Normative Einwände gegen eine Dienstpflicht
Gegen alle drei Begründungswege lassen sich drei Typen von Einwänden erheben: der Rekurs auf die Werte individueller Freiheit und Autonomie, Zweifel an der Effektivität einer Dienstpflicht und der Verweis auf für geeigneter befundene Institutionen oder Policies. Ich beschränke mich hier auf den grundlegenden normativen Freiheitseinwand gegen die Dienstpflicht (siehe meinen jüngst in der Politischen Vierteljahresschrift erschienenen Aufsatz zu den anderen Einwänden).
Der Einwand verweist auf Eingriffe in Selbstverfügung und Berufswahlfreiheit, die negative Freiheit und individuelle Autonomie verletzen. Eine Dienstpflicht grundsätzlich abzulehnen, ist aus dieser Perspektive zwar möglich, aber für eine wertepluralistische Gesellschaft, die negative Freiheit nicht absolut setzt, wenig überzeugend. Andreas Cassee und Sabine Hohl formulieren den gewichtigeren Einwand, dass die Gründe für eine Dienstpflicht schlichtweg nicht ausreichen, um individuelle Freiheiten einzuschränken.
Eine Dienstpflicht stellt eine Gesellschaft vor die Frage, wie individuelle Freiheit gegen die Werte der drei Begründungswege abzuwägen ist (vgl. auch Andrew Mason (S. 78–79)). Dies sind Sicherheit (Institutionenargument), Gleichheit und Fairness (Fairnessargument) sowie Solidarität und Vertrauen (Zusammenhaltsargument). Wie hier Stellung bezogen wird, richtet sich nach dem Gewicht, das den betroffenen Werten zugewiesen wird, was wiederum von normativen Hintergrundtheorien bzw. politischen Ideologien abhängen kann.
Die Abwägung hängt zudem davon ab, wie die politische Lage des politischen Gemeinwesens und die konkreten Effekte einer Dienstpflicht beurteilt werden. So kann man einer Dienstpflicht normativ zugeneigt sein, ohne sie gegenwärtig für geboten oder zielführend zu halten. Allerdings sind Effektivitätsargumentegegen eine Dienstpflicht mitunter selbst normativ gefärbt: die Annahmen, dass nur frei gewählte Tätigkeiten effektiv ausgeführt werden, dass eine Dienstpflicht freiwilliges Engagement verdrängen würde und dass sich institutionelle Funktions- und gesellschaftliche Gerechtigkeitsprobleme am besten über höhere Vergütung und attraktivere Arbeitsbedingungen beheben ließen, vertrauen allesamt in Marktmechanismen und korrespondierende Konzeptionen individueller negativer Freiheit.
Die grundsätzliche Gebotenheit umfassender politischer Maßnahmen als Reaktion auf die skizzierten Problemlagen kann zudem im deutschen Fall kaum bezweifelt werden: die tiefgreifenden sicherheits- und gesundheitspolitischen Herausforderungen wie auch die strukturellen demokratischen Gerechtigkeits- und Zusammenhaltsprobleme erfordern überzeugende Policy-Antworten und verleihen allen drei Dienstpflichtbegründungen Relevanz und prima facie Plausibilität.
Implikationen für das institutionelle Design
Eine allgemeine Dienstpflicht lässt sich somit auf unterschiedliche Weise normativ begründen. Die Begründungswege können sich ergänzen, besitzen aber eigenständige Rechtfertigungskraft. Jede dieser Begründungen impliziert allerdings – so mein Argument – unterschiedliche Anforderungen an das institutionelle Design einer Dienstpflicht. Diese betreffen (1) den Kreis der Verpflichteten, (2) den Inhalt und die Tätigkeitswahl sowie (3) mögliche Ausnahmeregelungen.
(1) So ist aus Sicht des Institutionenarguments eher unerheblich, ob nur Männer oder alle Geschlechter zum Kreis der Verpflichteten zählen, während aus Sicht des Fairness- und des Zusammenhaltsarguments nur eine geschlechtsneutrale Dienstpflicht überzeugt. Nur diese könnte ferner die patriarchale Logik der traditionellen Wehrpflicht – Männer als Beschützer von Frauen – überwinden. Zudem legen sowohl das Institutionenargument als auch das Fairnessargument junge Erwachsene als betroffenen Personenkreisnahe. Denn nur so lassen sich die indirekten Rekrutierungseffekte erzielen, die einen zentralen Pfeiler beider Argumente bilden – zur Stärkung der Institutionen bzw. zur faireren Arbeitsverteilung. Auch kann die Dienstpflicht nur bei dieser Personengruppe hinreichend egalitär sein, da hier die geringsten Dienstausnahmen aus beruflichen wie gesundheitlichen Gründen zu erwarten sind.
Eine Dienstpflicht für Senioren (siehe etwa Marcel Fratzscher) würde hingegen in beiderlei Hinsicht fehlgehen. Sie bliebe zudem militärisch bedeutungslos und führte für Männer, die bereits der früheren Wehrpflicht unterlagen, zu einer fragwürdigen doppelten Inpflichtnahme. Am ehesten ließe sich dieser Vorschlag noch über das Zusammenhaltsargument rechtfertigen. Zugutezuhalten ist ihm auch, dass er Selbstverständlichkeiten des institutionellen Designs hinterfragt. Eine relevantere Frage in Bezug auf den betroffenen Personenkreis ist allerdings, ob Denizens dienstpflichtig sein sollten.
(2) Auch der Inhalt einer Dienstpflicht lässt sich aus der gewählten Begründung ableiten: Während die Fokussierung auf den Gesundheits- und Pflegebereich aus dem Institutionen- und Fairnessargument folgt und das Fairnessargument zudem Reinigungstätigkeiten und Care-Arbeit nahelegt, ließe sich das Zusammenhaltsargument prinzipiell auf jedes zivile Einsatzfeld anwenden. Die Tendenz in der deutschen Debatte, für möglichst viele Einsatzfelder und große Wahlfreiheitzu plädieren, sollte jedoch kritisch reflektiert werden. Denn aus Sicht des Fairness- und Zusammenhaltsarguments wäre es problematisch, wenn sich aufgrund individueller Wahlfreiheit die Ausübenden der Dienstpflichttätigkeiten entlang der Achsen von class, race und gender verteilen. Hier tritt derselbe Wertekonflikt zutage wie auf der Ebene normativer Kritik und Rechtfertigung.
Auf ein mögliches Personalunterangebot beim Militär infolge individueller Wahlfreiheit könnte ferner mit einem Losverfahren reagiert werden, das zwischen militärischem und zivilem Dienst entscheidet. Auch ließe sich erwägen, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung auf den Dienst an der Waffe zu beschränken. Wer dem Fairness- und Zusammenhaltsargument folgt, sollte sich jedenfalls für eine Beschränkung der Einsatzfelder auf wenige Kernbereiche sowie für ein Modell begrenzter Wahlfreiheit einsetzen.
(3) Nicht zuletzt stehen Ausschlüsse und Ausnahmenvom Dienst unter hohem Rechtfertigungsbedarf. Weder der Ausschluss von Frauen und militärisch „Untauglichen“ noch Ausnahmen aus vergleichsweise geringfügigen familiären oder beruflichen Gründen – wie bei der alten deutschen Wehrpflicht praktiziert – kann der Prüfung aus Sicht des Fairness- und Zusammenhaltsarguments standhalten. Mit einem übergreifenden Dienstpflichtsystem, in dem der Militärdienst gleichberechtigt neben zivilen Formen von Pflichtarbeit steht, ließe sich vielmehr die alte Dauerbaustelle der Wehrgerechtigkeit ad acta legen: Schlichtweg alle Bürgerinnen und Bürger absolvieren irgendeinen Dienst. Dies wäre einer Gesellschaft der Gleichen angemessen.
Das politische Potenzial der Dienstpflicht
Eine Dienstpflicht wird sich in der Praxis je nach Begründung und entsprechender Ausgestaltung stark unterscheiden. Die unterschiedlichen Begründungen konvergieren allerdings darin, dass sie auf normative Werte und Güter jenseits individueller negativer Freiheit rekurrieren und die Balance zwischen Marktmechanismen und staatlicher Regulierung zugunsten letzterer zu verschieben gedenken.
Die Vielfalt ihrer Begründungen bedeutet zugleich, dass eine Dienstpflicht an ganz unterschiedliche politische Ideologien und Lager anschlussfähig ist. Dies erhöht ihre Umsetzungschancen erheblich, zumal in Deutschland aufgrund der russischen Bedrohung Europas und der Unsicherheit US-amerikanischer Sicherheitsgarantien auch der sicherheitspolitische Möglichkeitsraum für eine solche Institution besteht. Ferner lässt sich hierzulande an die Wehrpflichttradition und die damit verknüpften politischen Erfahrungen und Vorstellungen anknüpfen. Damit hat die Dienstpflicht einen handfesten politischen Realisierungsvorteil gegenüber vielen alternativen Policy-Ideen zur Adressierung der tiefgreifenden Herausforderungen demokratischer Gemeinwesen. Sie könnte als parteiübergreifendes Projekt verstanden werden, das die derzeitige institutionelle wie ideelle Leerstelle kollektiver demokratischer Inanspruchnahme schließt.
Sven Altenburger ist Postdoktorand an der Blavatnik School of Government der Universität Oxford. Kürzlich ist von ihm der Aufsatz „Die politische Theorie der (deutschen) Dienstpflicht: Begründungen, Einwände und institutionelles Design“ in der Politischen Vierteljahresschrift erschienen. Der vorliegende Beitrag ist auch auf dem Theorieblog erschienen.



