Wer, wenn nicht wir? Über einen Topos der Klimadebatte
von Rudolf Schüßler (Bayreuth)
Wer, wenn nicht wir, soll die Klimakrise beheben, von der die Welt bedroht wird? Das ‚wir‘ in diesem Satz bezieht sich auf alle Menschen, wird aber oft genug auch für einzelne Staaten und Staatengruppen beansprucht. Angela Merkel meint die Deutschen, wenn sie fordert: Wer, wenn nicht wir. Aber weshalb sollten bestimmte Staaten mehr für den Klimaschutz leisten müssen als andere? Die Klimaethik nimmt in dieser Hinsicht vor allem die Industriestaaten in die Pflicht, die mehr Treibhausgase emittieren als andere Staaten. Allerdings lassen sich auf diesem Weg zunächst nur Prima-facie-Pflichten begründen, also in erster Annäherung geltende Pflichten, von denen noch gezeigt werden muss, dass sie auch in der konkreten Realität handlungsbindende Geltung haben. In diesem Blogbeitrag möchte ich auf eine gravierende Hürde für diesen letzten Schritt der Geltungsbegründung hinweisen. Die Unsicherheit der politischen Kooperation zwischen Staaten steht der verbindlichen Geltung besonderer Leistungspflichten von Industriestaaten im Weg.
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