„Er liebt den Hausfrieden“ – „Sie scheut den Hauskrieg nicht“
Von Violetta L. Waibel (Wien)
Das ist eine der nicht gerade wenigen unerfreulichen, zuweilen herablassenden Äußerungen Kants über Frauen und das Verhältnis der Geschlechter untereinander.1 Kant, unzweifelhaft der bedeutendste philosophische Aufklärer der Kultur in Europa, hat über einige blinde Flecken in seinem Denken hinweggesehen, sie nicht bemerkt. Das ist einerseits allzu menschlich, zumal bei einem so gewaltigen Opus, wie dem, das Kant der Menschheit geschenkt hat. Andererseits ist es doch eine sehr empfindliche Stelle, die einen gewaltigen systematischen Riss in seinem Denken darstellt, das sich der universalen Geltung der Einsichten durch die Vernunft gewidmet hat.
Die Maximen der reflektierenden Urteilskraft benennt Kant mit „1. Selbstdenken; 2. an der Stelle jedes anderen denken; 3. jederzeit mit sich selbst einstimmig denken. Die erste ist die Maxime der vorurteilfreien, die zweite der erweiterten, die dritte der konsequenten Denkungsart.“2
Wenn es wahr ist, dass Männer so und Frauen so sind, dann beschreibt dies zunächst faktische physiologische Differenzen, aber vor allem auch Geschlechterrollen und gesellschaftliche Erwartungen, die sehr stark durch Vorurteile und kulturelle Praktiken bestimmt sind.
Wenn sich Männer, die jahrtausendelang kulturbestimmend waren und oft noch sind, darin versuch(t)en, ernsthaft an der Stelle von Frauen Dinge zu durchdenken, also aktiv und ohne Vorurteile zu denken, könnte dies veranlassen, die universale Geltung von grundlegenden Menschenrechten, wie die von Gleichheit, von Freiheit, von Stimmrechten bei Wahlen, ja beim Anspruch auf Bildung wirklich auf alle Menschen auszudehnen. Denn universale Geltung hieß in der Praxis vielfach, Gleichheit für alle Männer, oder genauer, für alle weißen, in Machtpositionen befindliche Männer. Seit den Menschenrechtsdeklarationen, den Déclarations des droits de l’homme et du citoyen (1789), für Kants Rechtslehre von eminenter Bedeutung, und den zunächst wenig bekannten Déclarations des droits de la femme et de la citoyenne (1792), die wohl auch Kant nicht zur Kenntnis genommen hat, vermutlich auch nicht kennen konnte, weil sie in geringer Auflage verbreitet wurden,3 hat sich glücklicherweise einiges zum Besseren geändert, wenn auch noch viel zu tun bleibt.
Nehmen wir an, das Vorurteil, wonach Männer eher den Hausfrieden lieben und Frauen den Hauskrieg nicht scheuen, in der Tendenz stimmt. Nehmen wir überdies an, dass in der Konsequenz Sigmund Freud 100 Jahre später vor der Aufgabe stand, die Hysterie von Frauen zu kurieren, so könnte es doch sein, dass Frauen ob der großen, vermutlich eher unbestimmt gefühlten Ungleichheiten hinsichtlich der Rolle in Ehe, Gesellschaft und Staat, da sie dem Manne untertan waren, unvermittelt ihre Wut dort zum Ausdruck brachten, wo sie etwas sagen durften und so den „Hauskrieg“ nicht scheuten. Von Bildung, aktivem Wahlrecht, Selbstbestimmtheit abgeschnitten, für deren Zugang auch Kant nicht eintrat, wurden Frauen gelobt für ihren Gehorsam. Für „Selbstdenken“ fanden sie selten Gehör und noch weniger Anerkennung. Finanziell und gesellschaftlich befanden sich Frauen in drückender Abhängigkeit, noch dazu, wenn sie Kinder geboren hatten. Den „Hausfrieden“ zu lieben, sich irenisch zu geben, heißt nämlich auch, Gehorsam zu erwarten, Widerspruch nicht zu dulden, als Patriarch auf allen Ebenen zu herrschen, auf denen man ein Sagen hat.4
1 Kant, Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, AA 7, 304.
2 Kant, Kritik der Urteilskraft, § 40, AA 5, 294. Vgl. auch Kant, Anthropologie, § 59, AA 7, 228.
3 Schröder, Die Frau ist frei geboren, 31-32.
4 Vgl. den exzellenten Beitrag von Kleingeld, On Dealing with Kant’s Sexism and Racism, und Schröder über Kants (patriarchales) Vernunftrecht, in Menschenrechte für weibliche Menschen, 15-46.
Literatur
Immanuel Kant, Gesammelte Schriften (AA), Hg.: Bd. 1–22 Preußische Akademie der Wissenschaften, Bd. 23 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, ab Bd. 24 Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Berlin 1900ff. I. Abteilung: Werke (Bd. 1–9); II. Abteilung: Briefwechsel (Bd.10–13); III. Abteilung: Nachlaß (Bd. 14–23); IV. Abteilung: Vorlesungen (Bd. 24–29), hg. v. der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 1900ff.
Immanuel Kant, Kritik der Urteilskraft (1795), hg. v. Heiner Klemme, Hamburg 2009 (Seitenangaben nach AA 5, 165-485).
Immanuel Kant, Anthropologie in pragmatischer Hinsicht (1798), AA 7, 119-333.
Paulina Kleingeld, On Dealing with Kant’s Sexism and Racism. SGIR Review, 2 (2) 2019, 3-22. https://philpapers.org/rec/KLEODW
Hannelore Schröder, Menschenrechte für weibliche Menschen,Aachen 2000.
Hannelore Schröder (Hg.), Die Frau ist frei geboren. Texte zur Frauenemanzipation. Bd. 1: 1789 bis 1870, München 1979.