Ausnahmezustand und Verfassung: Sind die Corona-Demonstranten die wahren Verfassungspatrioten?
Von Lena Güldner (München)
„Wir sind das Volk.“ Dieser altbekannte Schlachtruf ertönt seit Kurzem wieder häufig in Deutschland und zwar im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die gegenwärtigen Maßnahmen zur Eindämmung von Corona. „Wir sind das Volk“: ein Ausruf, der durch seine historische Bezugnahme auf die Montagsdemonstrationen in der DDR gleichsam eine gerechte Auflehnung gegen den totalitären Unterdrückungsstaat, eine demokratische Bewegung als Bekenntnis und Kampf zu liberalen Freiheitsrechten impliziert. Das ist es auch, was sich viele Teilnehmer*innen der Protestbewegungen zumindest offiziell auf die Fahne schreiben. So heißt es auf dem YouTube Kanal der Initiative Querdenken 711 „Wir sind für das Grundgesetz“ und auch die Vereinigung Demokratischer Widerstand titelt auf ihrer Webseite: „Demokratischer Widerstand für Verfassung, Grundrechte & transparente Gestaltung der neuen Wirtschaftsregeln durch die Menschen selbst“. Es scheint sich um besorgte Bürger*innen zu handeln, die Prinzipien des Grundgesetzes verletzt sehen und sich in ihren Bürgerrechten unrechtmäßig eingeschränkt fühlen. Doch spätestens seit den Pegida-Demonstrationen ab Oktober 2014 ist „Wir sind das Volk“ nicht mehr ausschließlich positiv konnotiert. Denn dort nutzten Extremist*innen diese Parole, um unter dem Deckmantel der Demokratie ihre rechte Propaganda zu verbreiten. Dass dies auch bei den bei den aktuellen Demonstrationen gegen die Anti-Corona-Maßnahmen der Fall ist, scheint durchaus eine Möglichkeit. Nun stellt sich die Frage, ob und inwiefern sich sich die Demonstrationen mit einer verfassungspatriotischen Grundhaltung rechtfertigen lassen: Wären wir als wahre Verfassungspatrioten vielleicht sogar gezwungen, im Angesicht massiver Grundrechtsbeschränkungen aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 unsere demokratischen Prinzipien und Bürgerrechte aktiv zu verteidigen? Oder, anders gefragt: Unter welchen Bedingungen dürfen wir aus einer verfassungspatriotischen Gesinnung heraus gegen die Einschränkungen demonstrieren? Ich werde im Folgenden zunächst den Begriff Verfassungspatriotismus kurz darlegen, anschließend über die Legitimität von Demonstrationen sprechen und zuletzt zwei Kriterien skizzieren, wann die aktuellen Proteste als verfassungspatriotisch gelten können.
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