Das Problem der Begründung der Menschenwürde
Von Mario Brandhorst (Halle)
Kant hat entscheidend dazu beigetragen, unseren moralisch aufgeladenen Begriff der Menschenwürde zu formen und ihm etwa durch die Zweckformel auch normative Konturen zu geben. Das war ein wichtiger Impuls, der das Grundgesetz und andere Rechtstexte geprägt hat und bis heute nachwirkt. Doch Kant begründet seine These, dass wir den Status der Würde besitzen, auf sehr problematische Weise. Erstens meint er, dass die Würde sich auf Autonomie, also Selbstgesetzgebung, gründet. Man kann sagen, Kant zufolge ist die Menschenwürde eigentlich die Würde des moralischen Gesetzes selbst. Zweitens setzt die Konzeption voraus, dass wir in einem transzendentalen Sinn frei sind. Als natürliche Wesen betrachtet hätten wir dann keine Würde. Drittens stellt sich nun die Frage, wie es um die Würde derjenigen Menschen steht, die noch nicht, nicht mehr oder nur in einem sehr eingeschränkten Sinn vernunftfähig sind. Wir müssen und wir können Menschenwürde heute anders konzipieren, ohne Kant ganz aufzugeben.