16 Jun

Wissenschaftsfreiheit in der Demokratie oder Wozu ist das Gut der Wissenschaftsfreiheit gut?

Von Elif Özmen (Gießen)


Es ist kein Zufall, dass die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre unter ein und denselben Art. 5 GG fallen mit der Freiheit der Meinung, Information, Presse und Kunst. Der Verbund dieser Kommunikationsgrundrechte dient dem Schutz einer kritischen Öffentlichkeit, die als unverzichtbar gilt für den Bestand und das Prosperieren der Demokratie. Zwar ist Wissenschaftsfreiheit kein universelles Menschen- oder Bürgerrecht. Aber ihre förderlichen Wirkungen entfaltet sie nicht nur innerhalb wissenschaftlicher Institutionen und Tätigkeitsfelder, sondern auch im Verhältnis zur Gesamtgesellschaft.

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