Staatliche Souveränität in der multipolaren Weltgemeinschaft
Von Max Gottschlich (KPU Linz)
Es gehört heute zum vornehmen Ton in der Einschätzung politischer Verhältnisse, die Rede von staatlicher Souveränität für gehaltlos anzusehen. Man verweist dazu auf die Evidenz allseitiger Abhängigkeitsverhältnisse sowie ökologischer, ökonomischer, gesundheitspolitischer und sicherheitspolitischer Herausforderungen, die nicht auf einzelstaatlicher Ebene bewältigbar sind. Das zunehmende Gewicht supranationaler Bezüglichkeiten lasse doch, so scheint es, keinen Raum mehr für Souveränitätspolitik. Damit wird konsequenterweise der Staat selbst in seinem Existenzrecht fraglich. So scheint der Staat – und zwar v.a. unter dem Vorzeichen eines bloß instrumentellen Staatsverständnisses –obsolet zu sein. Zweifellos: Beschränkte sich die Legitimation staatlicher Souveränität auf die Sicherung des Funktionierens der Gesellschaft, des Waren- und Kapitalverkehrs, dann hätte er ausgedient. Dazu ist nämlich kein Staat im Alleingang mehr in der Lage. Dazu kommen grundsätzlichere Vorbehalte: Sind staatliche Grenzen nicht Relikte der Geschichte wildgewordener Nationalgeister? Sollte an deren Stelle nicht eine globale Zivilgesellschaft treten, die den Naturzustand unter den Staaten beendet und allen Menschen die gleichen Realisierungschancen ihres pursuit of happiness ermöglicht, besorgt und behütet durch einen Weltstaat? Die bleibende Bedeutung des Staates und seiner Souveränität begreift sich erst, wenn der Staat als Wirklichkeit von Freiheit gedacht wird. Damit gerät das Vernünftige am Schritt in die Überstaatlichkeit nicht aus dem Blick.
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