
Social Justice – eine Replik auf Brosow und Tiedemann
Von Thomas Bedorf (Hagen) und Andreas Gelhard (Leipzig) –
Die Zeitschrift für Didaktik der Philosophie und Ethik (ZDPE) hat ihre Ausgabe 1/2025 der von den Herausgebern der Ausgabe, Frank Brosow und Markus Tiedemann (die zugleich zum Herausgebergremium der Zeitschrift gehören) so genannten „Social Justice“ gewidmet. Gestaltung, Themen- und Autor:innenauswahl sowie die Rhetorik am Rande wissenschaftlicher Standards haben Kritik hervorgerufen. Auf diese haben die Herausgeber mit einem sehr langen Blogpost erwidert, um den es im Folgenden geht.
Der Blogpost unter dem Titel „Was ist falsch an Social Justice?“ hat Aufsatzlänge (über 35.000 Zeichen). Es gibt viel zu lesen. Wir konzentrieren uns auf den Versuch, das Wesentliche herauszugreifen.
Der Beitrag beginnt mit allgemeinen Betrachtungen zum Begriff der Gerechtigkeit, die sich offenbar, aber unausgesprochen, von einer bestimmten philosophischen Auffassung leiten lassen: Es ist vom „ethischen Diskurs“ die Rede sowie vom „zwanglosen Zwang des besseren Arguments“. Der Begriff der Gerechtigkeit habe sich – nicht in einer bestimmten Epoche der Philosophiegeschichte, sondern „mit dem Aufkommen der Philosophie“ – in einem „Zusammenspiel von Individualismus und Universalismus“ herausgebildet, weshalb „individuelle Gerechtigkeit“ bisher „weitestgehend synonym“ mit dem Begriff der Gerechtigkeit gewesen sei. Das ist eine gewagte Konstruktion, die ein sehr spezifisches Gerechtigkeitsverständnis als philosophischem Mainstream hinstellt. Die Autoren verzichten auf jeden Beleg und diagnostizieren, erst in der „letzten Dekade“ habe sich der ethische Diskurs über Gerechtigkeit von dem bislang herrschenden Verständnis entfernt und werde nun stärker durch „die soziale Perspektive bestimmt“. Das ist die Lagebeschreibung, die das kritisierte Heft der ZDPE bestimmt und die nun erneut bemüht wird, um die Kritik an diesem Heft zurückzuweisen. „Der“ ethische Diskurs werde neuerdings bestimmt durch „die“ soziale Perspektive: Es ist ganz unklar, worauf hier Bezug genommen wird. Welcher Diskurs und welche Perspektive sind gemeint? Es wird suggeriert, dass irgendwie die bisher übliche Orientierung „des“ Gerechtigkeits-Diskurses an individuellen Rechten um die Berücksichtigung der Interessen von Gruppen erweitert worden sei. Irgendwer wolle das. Aber wovon ist die Rede? Von der Liberalismus-Kommunitarismus-Debatte der 1990er Jahre?
Ansätze, denen die „soziale“ Erweiterung zugeschrieben wird, werden dann als „Typ-A- Ansätze“ bezeichnet und prinzipiell begrüßt. Von diesen werden dann „Typ-B-Ansätze“ unterschieden, die über diese Erweiterung von Gruppeninteressen nicht deliberieren wollen, sondern eine Präferenz für soziale Gerechtigkeit über individuelle Rechte stellen würden. Die Typ-B genannten Theorien, die auch als „Social Justice Bewegung“ bezeichnet werden, sollen durch „das Werben für das pauschale Abrücken von individueller Gerechtigkeit zum Zweck der Gewährleistung von sozialer Gerechtigkeit“ gekennzeichnet sein, was „mit Sorge betrachtet“ wird. Diese mit Sorge betrachteten Theorien hätten den Anlass für das in der Diskussion befindliche Themenheft der ZDPE abgegeben.
Halten wir für den Moment (nach 1200 Wörtern) fest, dass ein für wissenschaftliche Texte der Philosophie ganz übliches, standardisiertes Vorgehen darin besteht, ein thematisches (Sub-)Feld zu kartographieren, um daran anschließend die eigene Forschungsfrage oder These in diesem zu verorten. Damit aber die Leser:innen nachvollziehen können, ob die Kartographie plausibel ist, müssen Literaturbelege gegeben und Namen genannt werden. Das ist es, was man in den Anfangssemestern im Studium unter „wissenschaftlichem Arbeiten“ beigebracht bekommt. Das sollte man niemandem erklären müssen. Liefern Diskussionsbeiträge diese Belege nicht, handelt es sich bei der darin skizzierten Position um einen Strohmann, der nur aufgebaut wird, um ihn zur Zielscheibe zu machen.
Im Blogpost folgt dann ein Verweis auf den auf einer Webseite abrufbaren Kriterienkatalog (auf den auch im Heft bereits verwiesen wurde), der – offenbar aus der Unterrichts- und Lehrerfahrung in der Lehrkräftebildung gewonnen – Aspekte benennt, die (gemäß der eigenen Klassifikation) Typ-B-Theorien erfüllen. Die Leser:innen haben immer noch – auch nach diesem Absatz – keinerlei Hinweise auf Literatur, Namen, Thesen oder sonstwie sinnvolle Elemente erhalten, die die Überlegungen der Herausgeber nachvollziehbar machen könnten. Wem es um „das bessere Argument“ und den „wissenschaftlichen Diskurs“ geht (so offenbar der Anspruch), sollte das selbst auffallen.
Das Strohmann-Argument wird vom Text selbst vorweggenommen und soll dadurch entkräftet werden, dass man einen Typ-B-Beitrag bei einer Autor:in angefragt habe, der dann aber nicht geliefert worden sei. Das mitzuteilen, ist schlicht schlechter Stil. Es ist nun einmal Alltag für alle, die im akademischen Betrieb editorische Arbeit machen, ein bloße Faktizität, aber keineswegs eine valide Begründung für die konzeptionellen Schieflagen einer Zeitschriften-Ausgabe. Den Absatz damit zu schließen, dass man sich bewusst für biased Aufsätze entschieden habe, nur aber leider der einzige Beitrag, der die Gegenseite (wer auch immer das sein mag: Belege, Thesen oder Autor:innen-Namen fehlen immer noch) hätte vertreten können, fehle, ist schon eine besondere Form der unfreiwilligen Selbstdecouvrierung.
Wir überspringen die Einlassungen zu den Seminarerfahrungen sowie Kommunikationen der Herausgeber oder mit ihnen im Vorfeld oder Nachgang des Erscheinens des Heftes. Anders als im Fall schriftlicher wissenschaftlicher Fachkommunikation (s.o.) kann es dazu keine Belege geben, außer jenen, die aus eigener Anschauung oder vom Hörensagen bekannt werden. Das eignet sich nicht für eine öffentliche Auseinandersetzung und gehört daher aus guten Gründen nicht in die wissenschaftliche Öffentlichkeit. Was die Rückvergewisserung beim „Verlag“ anzeigen soll, bleibt unerfindlich, weil es die wissenschaftliche Community ist, die mit ihren Verfahren wissenschaftliche Qualität sichert, woran Verlage in aller Regel ganz unbeteiligt sind.
Halten wir zwischenzeitlich fest, dass die Replik auf den Blogbeitrag, die sich selbst als „am besseren Argument“ orientiert ausflaggt, nach der Hälfte des Beitrags – nach 20.000 Zeichen – auf die Kritik der Heftkritiker:innen noch mit keinem Wort eingegangen ist. Ein eigentümliches Verständnis von „wissenschaftlichem Diskurs“.
Einen Bezug auf die Kritik findet man dann ansatzweise im nächsten Abschnitt. Aber hier wird eine (im Schlussteil) resümierende Aussage vom Kontext gelöst und instrumentalisiert. Die im ursprünglichen Blogbeitrag namhaft (und mehrfach belegten) „schwerwiegenden methodischen Mängel“ werden in eins gesetzt mit der Behauptung „keine Trennung von Wissenschaft und weltanschaulichem Aktivismus vornehmen“ zu wollen. Eine solche Behauptung findet sich in dem heftkritischen Blogbeitrag allerdings gar nicht (entsprechend gibt es auch mal wieder keinen Beleg).
Der Beitrag von Brosow und Tiedemann belegt also (unfreiwillig?) das, was der kritische Blogbeitrag der Zusammenstellung des Heftes vorwirft: Missachtung jener wissenschaftlichen Standards, die doch die Herausgeber so wortreich als Voraussetzung für einen argumentativen Diskurs einfordern. Wenn man sich recht erinnert, nannte ein prominenter Erfinder der Diskursethik diese Pointe einen „performativen Selbstwiderspruch“.
Themen, die das Verhältnis von Wissenschaft und Politik in unserer Zeit (teils sehr polemisch) bestimmen, gibt es viele. Die meisten davon sind wichtig, da es tatsächlich jede Menge Bedrohungen universalistischer Positionen, individueller Freiheiten und Partizipationsmöglichkeiten in Politik wie in Wissenschaft gibt. Wir würden auch den Herausgebern zustimmen, dass die Kategorien „rechts“ und „links“ keine per se sehr trennscharfen Kategorien sind. Die Lage ist unübersichtlich und sehr situations- und milieuspezifisch. Um die dringend notwendigen Situationsanalysen vorzunehmen, muss man allerdings präziser werden. Mit Einteilungen in „Typ-A-“ und „Typ-B“-Klassifikationen, wie sie hier erneut in Anschlag gebracht werden, kommt man der Komplexität nicht bei.
Das zeigt sich schließlich exemplarisch daran, dass als Beispiel für die sogenannten „anti-universalistischen Typ-B-Theorien“ der identitäre Rechte Martin Sellner zitiert und suggeriert wird, damit seien irgendwie auch alle anderen Ansätze mit diskreditiert. – Über die Strategien neurechter und protofaschistischer Publizisten und Aktivisten, sich Vokabulare, Rhetoriken und Diskurse von Linksintellektuellen des 20. Jahrhunderts anzueignen, liegt viel Forschung vor (Wamper/Kellershohn/Dietzsch 2010; Weiß 2017; Pfahl-Traughber 2019; Hoffmann/Kempke/Busch 2024). Es ist erklärtermaßen das Ziel der identitären Rechten, die Argumente des politischen Gegners für den Kulturkampf zu nutzen. Die Herausgeber erklären die Gegner zu „Verbündeten“ und zitieren zum Beleg – ausschließlich Sellner. Nach knapp 30.000 Zeichen Text, in denen man sich dringend einige Referenzen und Zitate gewünscht hätte, ist das schon ein starkes Stück. Zwei philosophisch ausgebildete und philosophischen Nachwuchs ausbildende Autoren führen als einzige belegte Zitate die Äußerungen eines faschistischen Agitators an. (Wie soll man sich das erklären?: Bias? Rhetorische Strategie? Hermeneutik hilf!)
Gedacht ist das Manöver offenbar als rhetorische Strategie, eine Gleichsetzung rechtsextremer und linksaktivistischer Anrufungen kultureller Identitäten zu suggerieren. Versteht man diese Strategie als Einsatz in einem Kampf um Hegemonie in einem fachpolitischen Feld, wird man sich positionieren müssen. Sollte sie dagegen einen Wunsch ausdrücken, über die Denkfehler in den diversen Anrufungen von „Identität“ zu diskutieren, könnte hier die Kontroverse beginnen. Wenn sie denn tatsächlich gewünscht ist.
Thomas Bedorf ist Professor für Philosophie an der Fernuniversität in Hagen. Andreas Gelhard ist Professor für Sozial- und Bildungsphilosophie an der Universität Leipzig
Hoffmann, Torsten, Kevin Kempke & Nicolai Busch (2024), Hrsg., Deutsche Vierteljahrsschrift für Literaturwissenschaft und Geistesgeschichte, Bd. 98 Nr. 4: Neurechte Literatur und Literaturpolitik
Pfahl-Traughber, Armin (2019), Der Extremismus der Neuen Rechten. Eine Analyse zu Diskursthemen und Positionen, Wiesbaden
Wamper, Regina, Helmut Kellershohn & Martin Dietzsch (2010), Hrsg., Rechte Diskurspiraterien, Münster
Weiß, Volker (2017), Die autoritäre Revolte. Die Neue Rechte und der Untergang des Abendlandes, Stuttgart



