Kommentar zu Frank Dietrichs „COVID 19 – Solidarpflicht ohne Ende?“

Von Simone Dietz (Düsseldorf)


Den Ausführungen im ersten Abschnitt des Beitrags von Frank Dietrich stimme ich zu – insbesondere dem Hinweis, dass zwar bestimmte Bevölkerungsgruppen gefährdeter sind, einen schweren Infektionsverlauf zu erleiden, die Infektion aber nach gegenwärtigem Kenntnisstand grundsätzlich für jeden von uns bedrohlich sein kann. Solange kein verlässlicher Immunitätstest möglich ist, könnten sich vor COVID 19 allenfalls Personen sicher fühlen, die nachweislich infiziert waren und wieder gesund geworden sind. Allerdings könnten selbst diese Personen nicht ausschließen, in nächster Zeit aus anderen Gründen auf medizinische Versorgung angewiesen zu sein, ob durch Krankheit oder Unfallverletzung. Jeder von uns hat ein Interesse daran, dass die Gesundheitsversorgung gewährleistet bleibt. Die Einteilung in „Risikogruppen“ und andere kann statistisch sinnvoll oder leitend für bestimmte Maßnahmen sein, sie lässt sich aber nicht auf die Rechte oder Pflichten von Individuen übertragen.

Die Rede von „Solidarpflichten“ ist deshalb irreführend. Sie suggeriert, Gesellschaftsmitglieder könnten auch unter Bedingungen der Pandemie in Betroffene und Nicht-Betroffene unterschieden werden. Das lässt sich medizinisch nicht ausreichend begründen. Es ist aber auch aus sozialen Gründen nicht sinnvoll. Denn die „Solidarpflicht“ bezieht sich in diesem Fall ja nicht auf eine stille Abgabe des einzelnen Steuerzahlers, die wie beim sog. „Solidaritätszuschlag“ bestimmten Regionen zugute kommen soll, sondern auf die Einhaltung von Verhaltensregeln im sozialen Leben. Welche Personen könnten von sich sinnvoll behaupten, nur aus Gründen einer auferlegten „Solidarpflicht“ häufiger die Hände zu waschen, Abstand zu anderen Personen zu halten, im Homeoffice zu bleiben und keine Partys zu feiern? Gibt es COVID19-immune, kerngesunde Erwachsene, die keine ernsthafte emotionale Bindung zu vorerkrankten oder älteren Personen haben und auch in keiner ökonomischen oder anderen funktionalen Hinsicht auf vorerkrankte oder ältere Personen angewiesen sind? Deren Freiheiten eingeschränkt werden, um das Leben einiger anderer zu retten? Wer sich in dieser Weise selbst als nichtbetroffen einstuft, unterschätzt die vielfältigen Abhängigkeiten in unserer Gesellschaft. Das Ziel der Pandemiebekämpfung ist nicht der Schutz einer eher kleinen Gruppe von Menschen,die man klar ausmachen könnte. Die oft genannten vier Merkmale eines erhöhten Infektionsrisikos – Alter, Vorerkrankung, institutioneller Kontakt zu Erkrankten oder Aufenthalt in einer Gebiet mit gehäuften Infektionszahlen – erfassen einen großen Teil der Bevölkerung und bezeichnen keine statischen Eigenschaften. Es geht nicht um Minderheitenschutz, sondern um die Aufrechterhaltung eines für alle funktionierenden Gesundheitssystems und eines geordneten sozialen Lebens unter Bedingungen einer Pandemie, deren Wirkungsweise wir erst ansatzweise einschätzen können.

Das bedeutet nicht, wir müssten „zeitlich unbegrenzt“ auf Freiheit verzichten. Die Abwägung zwischen individueller und sozialer Freiheit auf der einen Seite und dem Erhalt menschlichen Lebens in Würde steht nicht erst bevor. Auch die gegenwärtigen Maßnahmen sind ein Ergebnis dieser Abwägung – wir dürfen spazieren gehen, müssen uns aber an bestimmte Regeln halten. Es wären keine Maßnahmen, wenn sie nicht ein bestimmtes Ziel hätten, das ein begründetes Urteil darüber ermöglicht, wie wirksam und wie sinnvoll ihre Fortsetzung ist. Gleichzeitig kann man erwarten, dass die mit der Verlangsamung der Infektionswelle gewonnene Zeit genutzt wird für die Herstellung bisher fehlender Schutzkleidung, von Tests und Testkapazitäten, auch Immunitätstests, für die Suche nach wirksamen Medikamenten etc., und dass dies alles dazu beitragen wird, die gegenwärtigen Beschränkungen unseres sozialen Lebens schrittweise wieder aufheben zu können, ohne eine dramatische und weite Teile der Bevölkerung verstörende Situation des unwürdigen Massensterbens zu riskieren. Wie sinnvoll und wie wirksam die getroffenen Maßnahmen jeweils sind, welche Alternativen erwogen werden müssen und welche Rahmenbedingungen (demokratische Grundrechte, öffentliche Kommunikation) unverzichtbar sind, muss Gegenstand öffentlicher Diskussion bleiben. Denn es geht um Entscheidungen über den Schutz und die Gestaltung unseres gemeinsamen Lebens, nicht um bestimmte Risikogruppen allein und auch nicht allein um das Urteil von Experten.

Wir alle haben ein Interesse an der Wirksamkeit der Maßnahmen im Sinn einer Aufrechterhaltung des gemeinsamen gesellschaftlichen Lebens. Ohne Frank Dietrich solche Motive unterstellen zu wollen, scheint mir die Titelfrage nach der „Solidarpflicht ohne Ende“ Gefahr zu laufen, die Gesellschaft zu spalten und Gruppen gegeneinander auszuspielen. Wenn wir schon konfliktbereit sein wollen, dann wäre m.E. die Frage ‚Solidarpflicht ohne Kriterium?‘ angebracht. Wollen wir tatsächlich jedes Unternehmen, das durch diese Krise geschwächt oder gefährdet wird, durch staatliche Hilfe unterstützen? Oder wollen wir die Krise für die dringend notwendige Umgestaltung unserer Gesellschaft unter Kriterien der Nachhaltigkeit nutzen? Wollen wir uns bald einreden lassen, ungebremster Konsum sei ein geradezu gebotener Akt der Solidarität mit der geschwächten Wirtschaft? Oder wollen wir die Unterbrechung der bisherigen Praxis zum Anlass nehmen, darüber zu entscheiden, was uns wirklich wichtig ist und wie wir es praktisch umsetzen können?


Simone Dietz ist Professorin für Philosophie mit Schwerpunkt Praktische Philosophie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Ihre Forschungen liegen im Bereich der Ethik, Sozialphilosophie und Politischen Philosophie, insbesondere Ethik digitaler Medien.