Kinderrechte in die Verfassung: wem nützt die aktuelle Debatte?
von Alexander Bagattini (München)
Die Frage, ob Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden sollen, wird in Deutschland schon seit langem kontrovers diskutiert. Durch den aktuellen Gesetzesentwurf des Justizministeriums hat diese Debatte politisch und medial wieder an Fahrt aufgenommen. Eine Google-Recherche ergibt alleine für das Jahr 2019 fast 90.000 Links, von denen viele Artikel der großen Tageszeitungen enthalten. Ausgangspunkt dieser medialen Bewegung ist folgende angestrebte Ergänzung im auf Ehe und Familie bezogenen Artikel 6 des Grundgesetzes: Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Bei allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen; Wille und zuvörderst Wohl des Kindes sind maßgeblich zu berücksichtigen.
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