22 Mai

Ach, das Kopftuch… Gegen staatliche Enthüllungsverordnungen

von Johannes Drerup (Freie Universität Amsterdam & Koblenz-Landau)


Einleitung

Die öffentlichen Schulsysteme liberaler Demokratien sind kontinuierlich Austragungsorte von Toleranzdebatten und -konflikten, in denen es stets auch um die legitime Rolle und Funktion von Religion, d.h. religiöser Praktiken, Überzeugungen und Symbole im Rahmen eines weltanschaulich neutralen Staates geht. Ausgangspunkt und Gegenstand dieser Kontroversen ist die Frage, wie in einer pluralistischen Gesellschaft mit divergierenden Wertvorstellungen umgegangen werden sollte, die in vielen Fällen zu Wertkonflikten Anlass geben können, wenn es um die Festlegung, Abstimmung und Durchsetzung von Aufgaben, Rechten und Pflichten des liberalen Staats, von Eltern und Religionsgemeinschaften und von Kindern geht. Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand in den letzten Jahren immer wieder das Kopftuch, eine Kontroverse, die derzeit nicht zuletzt durch die Verbote des Kopftuchtragens für Kinder (in Kindergärten und Grundschulen) in Österreich und entsprechende politische Vorschläge in Deutschland an politischer Brisanz gewonnen hat.[1] Gegner des Tragens von Kopftüchern in Kindergärten und öffentlichen Schulen berufen sich in Teilen auf eine spezifische Auslegung des staatlichen Neutralitätsgebots und gehen z.B. davon aus, dass das Kopftuch mit der freien und selbstbewussten Entwicklung von Kindern nicht vereinbar und Ausdruck religiösen Zwangs sei. Befürworter dagegen interpretieren das Verbot als Ausdruck antireligiöser und dezidiert antimuslimischer Symbolpolitik, die auf die Einschränkung grundlegender Rechte (u.a. Religionsfreiheit) von Eltern und Kindern hinauslaufen. Im Folgenden sollen unterschiedliche Positionen in der öffentlichen Kontroverse über ein Kopftuchverbot in Kindergärten und öffentliche Schulen rekonstruiert und diskutiert werden. Eine entsprechende staatliche `Enthüllungsverordnung´, so meine Argumentation, ist mit einer angemessenen Interpretation grundlegender Prinzipien liberaler Politik und Erziehung nicht zu vereinbaren.

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