11 Mai

Patientenverfügung und Sterbehilfe: Individuen im Spannungsfeld zwischen Autonomie und Fremdbestimmung

Von Leander Frank (Frankfurt am Main/Darmstadt)

Die Diskussion über den Umgang mit Sterbehilfe ist eine der wenigen Zombiedebatten, die alle paar Jahre wieder auftauchen. Im Jahr 2015 wurden im Bundestag vier verschiedene Vorschläge, die von liberal bis sehr konservativ reichten, zur rechtlichen Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland vorgelegt. Ende desselben Jahres entschieden sich die Politiker für den konservativsten Vorschlag: Die geschäftsmäßige Sterbehilfe wurde weiterhin untersagt und Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt, obwohl diese über 100 Jahre straffrei war. In Deutschland ist die Debatte über den Tod längst kein Tabuthema mehr, denn spätestens am Ende unseres Lebens muss sich jede mit ihm auseinandersetzen. Aus diesem Grund war es nur eine Frage der Zeit, bis die Diskussion über den Umgang mit Sterbehilfe wieder zur Debatte stand. Im Februar 2020 wurden erneut abgestimmt, und nun ist es amtlich: Die passive Sterbehilfe ist in Deutschland endlich erlaubt, da, so die Argumentation, jeder Mensch grundsätzlich das Recht habe, selbstbestimmt zu sterben.

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