21 Nov

Meditation über den Begriff der „Vereinbarkeit“

von Coretta Ehrenfeld


Einatmen.

Der Begriff der Vereinbarkeit weist auf zwei Voraussetzungen seiner selbst: Erstens müssen mindestens zwei Elemente gegeben sein, die getrennt voneinander existieren, um gegebenenfalls „vereinbart“ werden zu können. Zweitens verweist der Begriff mit der Silbe „bar“ auf die Frage hin, ob etwas vereint werden kann oder nicht. Die Tatsache, dass sich der Begriff der „Vereinbarkeit“ etablierte, um das praktische Verhältnis von Familie(narbeit) und Berufstätigkeit zu beschreiben, zeigt deshalb, dass Care-Arbeit/Familie und (wissenschaftliche) Berufstätigkeit für zwei voneinander verschiedene Bereiche gehalten werden, von denen zunächst unklar ist, ob sie sich überhaupt „vereinen“ lassen. Wir leben also in einer Gesellschaftsformation, in der die Arbeitsorganisation der Berufstätigkeit ausdrücklich von der Fürsorge für das Leben getrennt ist; und ob sich beide Bereiche überhaupt praktikabel verbinden lassen, steht infrage.

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25 Jun

Welche Form elterlicher Fürsorge ist angesichts der Autonomierechte von Kindern moralisch legitim?

von Léonie Droste (Zürich)


Eltern, die ihr Kind ohne dessen normativ relevante Zustimmung taufen lassen, handeln moralisch falsch. Das Recht der Eltern, über die Lebensgestaltung ihres Kindes zu bestimmen, muss, um moralisch gerechtfertigt zu sein, nicht nur die Fürsorge-, sondern auch die Autonomieinteressen des Kindes berücksichtigen. Letztere bestehen nicht allein aus dem Interesse an einem zukünftigen autonomen Zustand, sie schließen auch das aus liberaler Sicht fundamentale Interesse ein, im Hinblick auf das eigene Leben nicht zum Objekt fremder Wertvorstellungen gemacht zu werden.

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