25 Jun

Kants zu radikales Argument für Menschenwürde

Von Bernward Gesang (Mannheim)

Kants Argumentation für eine Menschenwürde, die keinen Preis kennt, ist Fluch und Segen zugleich. Segen, weil sie nach Jahrtausenden der Despotie den unverrechenbaren Wert des Individuums betont. Das war historisch gesehen ein riesiger Schritt. Man konnte das Individuum nicht mehr als notwendiges Opfer für die Entwicklung der Weltgeschichte verbuchen. Das prägt auch die deutsche Verfassung und Rechtsprechung. Hier erweist sich die Argumentation heute aber als Fluch: Man darf nicht die Würde einiger weniger für die Rettung der Würde von vielen in Kauf nehmen. Das lehrt das Verfassungsgerichtsurteil gegen den Abschuss eines entführten Flugzeugs, das als Waffe gegen Frankfurter Bankentürme eingesetzt werden soll – ähnlich dem 11. September Attentat in den USA. Kants Verständnis von Menschenwürde blockiert auch eine vernünftige Regelung der Sterbehilfe. Kant verbietet die völlige Instrumentalisierung eines Menschen, es gibt aber Fälle, in denen eine solche Instrumentalisierung sogar geboten ist. Wenn ein Kind im See ertrinkt, muss man es retten, wenn man dies am Ufer registriert. Wenn nun der einzige Weg, es zu retten darin besteht, ein Boot von Herrn Müller dazu zu verwenden, Müller aber wegen möglicher Kratzer den Schlüssel des Bootes herauszugeben verweigert, ist man verpflichtet, Müller den Schlüssel zu entwenden, und das gegen seinen Willen also unter Inkaufnahme einer völligen Instrumentalisierung. Kants Verbot einer völligen Instrumentalisierung ist eingängig, aber falsch und gefährlich.

11 Jun

Kants Urteil über Frauen

Von Konstantin Pollok (Mainz)

Kant hat, in mancher Hinsicht historisch verständlich, aber dennoch philosophisch und menschlich erschütternd Fehlurteile nicht nur gefällt, sondern auch zu begründen versucht. Sein Antisemitismus (7:205–06), sein Kultur- und Sprachchauvinismus (7:191), seine Ansicht zur Todesstrafe (6:333–37) und, meines Erachtens sehr zentral, seine Misogynie sind nicht zu rechtfertigen. Kant anerkennt zwar die Klugheit einzelner Frauen, z. B. der Madame du Châtelet, aber im Allgemeinen besitzen seiner Auffassung nach Frauen keinen dirigierenden (bzw. in Bezug auf Wissenschaft „architektonischen“ Verstand; 15:167), ihr Verstand sei stattdessen von den „Leidenschafften verdunckelt“ (25:152). In einer Vorlesung soll er gesagt haben: „Es ist nicht zu läugnen daß es auch Fälle giebt, wo dem Mann der dirigirende Verstand mangelt, und wo nur eine Frau denselben besizt, (Mit solchen Frauen mag ich nicht gerne zu thun haben) allein man muß eine jede Regel so viel wie möglich allgemein laßen, wenn gleich einige Fälle davon abgehen.“ (25:355) Aus diesem Grund spricht Kant der Frau die aktive Staatsbürgerschaft und sogar die Vertragsfähigkeit ab. Kant hat aber andererseits mit der Freiheit und Gleichheit als Kernelementen der „Würde der Menschheit“ (4:440) praktische Ideen und Normen begründet, gemessen woran jene groben Fehlurteile überhaupt erst als solche zu erkennen und zu kritisieren sind.

30 Apr

Das Problem der Begründung der Menschenwürde

Von Mario Brandhorst (Halle)

Kant hat entscheidend dazu beigetragen, unseren moralisch aufgeladenen Begriff der Menschenwürde zu formen und ihm etwa durch die Zweckformel auch normative Konturen zu geben. Das war ein wichtiger Impuls, der das Grundgesetz und andere Rechtstexte geprägt hat und bis heute nachwirkt. Doch Kant begründet seine These, dass wir den Status der Würde besitzen, auf sehr problematische Weise. Erstens meint er, dass die Würde sich auf Autonomie, also Selbstgesetzgebung, gründet. Man kann sagen, Kant zufolge ist die Menschenwürde eigentlich die Würde des moralischen Gesetzes selbst. Zweitens setzt die Konzeption voraus, dass wir in einem transzendentalen Sinn frei sind. Als natürliche Wesen betrachtet hätten wir dann keine Würde. Drittens stellt sich nun die Frage, wie es um die Würde derjenigen Menschen steht, die noch nicht, nicht mehr oder nur in einem sehr eingeschränkten Sinn vernunftfähig sind. Wir müssen und wir können Menschenwürde heute anders konzipieren, ohne Kant ganz aufzugeben.

30 Apr

Kants zu abstrakter Universalismus

Von Elena Romano (Berlin)

Meines Erachten handelt es sich beim “Universalismusstreit” um eine Debatte, die eine Grenze von Kants Philosophie berührt und uns aber auch ermöglicht, mit Kant über Kant hinauszuschauen. Ganz allgemein betrifft der Universalismusstreit Kants Konzeption der Rationalität als allgemeine Eigenschaft des Menschen, die zentral für seine Philosophie ist. Problematisch ist dies, da Kant dabei nicht die empirischen (sozialen, historischen, usw.) Bedingungen berücksichtigt, die die Ausübung der Rationalität beeinflussen. In diesem Zusammenhang scheint es jedoch offensichtlich, dass bestimmte Klassen von Menschen für Kant von der Möglichkeit, diese Rationalität auszuüben, ausgeschlossen sind. Kants rassistische und sexistische Behauptungen tragen also letztendlich dazu bei, seinen Universalismus infrage zu stellen. Daraus ergeben sich zwei mögliche Perspektiven auf Kants Philosophie.

Man könnte erstens der Vorstellung von der menschlichen Vernunft als Träger allgemeiner universaler Charakteristiken misstrauen, die alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen Situierung verkörpern. Der abstrakte Universalismus könnte durch eine alternative Konzeption der Rationalität ersetzt werden, die z. B. auf den Begriff der “situatedness” beruhen könnte.

Zweitens könnte man aber auch Abstand davon nehmen, Kants Universalismus aufgeben und ihn stattdessen radikalisieren. Man könnte sich fragen, unter welchen Bedingungen wir den Universalismus denken und letztendlich verteidigen können, ohne dabei die spezifischen kulturellen und sozialen Voraussetzungen zu verneinen, in die Menschen überall auf der Welt hineingeboren werden.

    30 Apr

    Geht Kants Menschenwürde am Menschen vorbei?

    Von Bernward Gesang (Mannheim)

    Zwar betont Kant den absoluten Wert des Individuums, auch weil vor ihm das Individuum von absoluten Monarchen mit Füßen getreten wurde. Aber Kants Ethik überzieht den Schutz des Individuums. Eine Orientierung am Menschen und an dessen Bedürfnissen fehlt.

    Ethik ist bei Kant kein Instrument, um menschliches Zusammenleben konfliktfrei zu regeln, sondern sie orientiert sich am Gebot der Widerspruchsfreiheit. So wurde Kant schon zu Lebzeiten kritisiert, dass ein Regent, vor die Wahl gestellt, zu lügen oder sein Volk in intensivste Sklaverei zu werfen, nach Kant nicht lügen dürfe. Nicht der Mensch, sondern die Pflicht ist der Mittelpunkt. Wenn die Gerechtigkeit aus dem Lot geraten ist, muss diese für Kant um jeden Preis (Todesstrafe) wiederhergestellt werden. Damit wird Gerechtigkeit zum Selbstzweck: Menschen sind nicht an sich wertvoll, sondern nur als Instanzen von Gerechtigkeit.

    01 Feb

    Der moderne „Kampf“ um die Menschenwürde

    Von Holger Gutschmidt (Göttingen)


    Daß der Mensch „Würde“, „Menschenwürde“, genieße, ist weder eine besonders alte, noch eine besonders selbstverständliche Meinung. Wenn wir nicht von der Wortgeschichte ausgehen (die freilich bis zu Cicero reicht), sondern von dem Begriff der jedem einzelnen Menschen intrinsisch – nur als Menschen betrachtet – zukommenden Rechte, dann ist die Menschenwürde gerade einmal wenige Jahrhunderte alt. Verstehen wir sie gar als universellen Anspruch auf Beachtung bestimmter grundlegender Freiheits- und Bürgerrechte durch den Staat und die Gesellschaft, dann ist sie noch jünger und rührt gerade einmal von der Zeit des Zweiten Weltkrieges her. So gesehen ist es nicht verwunderlich, daß bis heute eine klare und allgemeingültige Bestimmung der Menschenwürde aussteht. Hinzu tritt, daß ihr jüngster Begriff vor allem aus der juridischen Sphäre stammt: Er ist das Resultat des Scheiterns moderner Gesellschaften darin, dem Einzelnen einen hinreichenden rechtlichen Schutz gegen Gewalttaten von Regierungen und anderen politischen oder gesellschaftlichen Machtzentren zu gewähren.

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