14 Mrz

Das Religiöse im Übergang von Religion zu Religion. Anmerkungen zur Logik der Konversion

von Sebastian Edinger (Potsdam)


Der gemeinsame Nenner der meisten Diskussionen über Religionen im Plural besteht darin, dass sie als Entitäten aufgefasst werden, wodurch sie einerseits zwar überhaupt erst wirklich als etwa Christentum oder Islam identifizierbar werden, andererseits aber auch in der gemeinen Handhabung wie monolithische Blöcke erscheinen. Selten thematisiert wird allerdings das philosophisch bedeutsame und zu bloßen Religionsunterscheidungen und Verhältnisbeschreibungen querstehende Phänomen der Konversion, d.h. der im Glauben vollzogene Übergang von einer Religion zu einer anderen Religionen oder von der nicht-religiösen in die religiöse Existenz. Eine allgemeine Formel für den Umgang der Religionen mit Konversionen – abgesehen davon, dass die „Exo-Konversion“ von Religionen generell nicht erwünscht ist – gibt es nicht: Der Hinduismus ist eine Geburtsreligion, der man also qua Geburt angehört und zu der man nicht konvertieren kann; das Judentum wiederum, gleichwohl eine auserwählte Schicksalsgemeinschaft der besonderen Art, verbietet keine Konversionen; zu Islam und Christentum als missionierungsfreudigen Religionen erübrigen sich weitere Ausführungen. Doch gerade um (vorwiegend institutionelle) Konversionen zu Religionen, die über eine politische Machtfülle verfügen, geht es mir nicht, sondern um die individuelle Konversion im Glauben. Deshalb werde ich von der Glaubenskonversion reden. Was geschieht überhaupt, wo eine Konversion vollzogen wird, und warum ist die Konversion der aufschlussreiche blinde Fleck der Frage danach, was es heißt, ein Gläubiger zu sein?

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