Von Weyma Lübbe (Regensburg)
[Dieser Text ist zuerst erschienen in: Verfassungsblog, 2020/12/23, https://verfassungsblog.de/der-klinisch-ethische-fehlschluss/]
Das Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht, auch Prognose genannt, ist in der Literatur über Zuteilungskriterien bei medizinischer Ressourcenknappheit seit langem präsent. In Deutschland haben Mediziner die Anwendung dieses Kriteriums im Kontext der aktuellen Pandemie in sogenannten klinisch-ethischen Empfehlungen angeraten. Die vorgeschlagene Priorisierung, so heißt es in dem Dokument, erfolge „ausdrücklich nicht in der Absicht, Menschen oder Menschenleben zu bewerten“, sondern aufgrund der Verpflichtung, möglichst vielen Patienten die Teilhabe an der medizinischen Versorgung zu ermöglichen. Deshalb solle die Priorisierung sich am Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht orientieren. Der klinische Erfolg sei im Kontext der für diese Pandemie relevanten Knappheit an intensivmedizinischen Ressourcen, namentlich an Beatmungsgeräten, im Sinne des Überlebens der Intensivtherapie zu verstehen.
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